HessenSG4: RechtHES-HE4-479-2023

Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?

Kurze Antwort

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“.

  • A)zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
  • B)zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
  • C)zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
Erklärung

Für den Erwerb und Besitz dieser SRS-Waffen ist keine Waffenbesitzkarte erforderlich. Der Kleine Waffenschein erlaubt jedoch nicht das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen.

Jägerprüfung Hessen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten