Kurze Antwort
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“.
Für den Erwerb und Besitz dieser SRS-Waffen ist keine Waffenbesitzkarte erforderlich. Der Kleine Waffenschein erlaubt jedoch nicht das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen.
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