HessenSG4: RechtHES-HE4-466-2023

Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass (EFP)?

Kurze Antwort

Richtig ist: zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP).

  • A)zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden
  • B)zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP)
  • C)zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen

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