HessenSG4: RechtHES-HE4-390-2023

Zu welchen der nachgenannten Zwecke dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins ihre Kurzwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse mindestens 200 Joule beträgt?

Kurze Antwort

Eine Kurzwaffe darf mit mindestens 200 Joule zum Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs sowie zum Fangschuss auf krankes Schalenwild verwendet werden.

  • A)Schuss auf gesundes Schwarzwild im Maisfeld auf kurze Entfernung
  • B)Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs
  • C)Fangschuss auf krankes Schalenwild
Erklärung

Der Einsatz von Kurzwaffen ist jagdrechtlich auf diese Zwecke beschränkt. Ein Schuss auf gesundes Schwarzwild, auch auf kurze Entfernung, ist nicht zulässig.

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