Kurze Antwort
Eine Kurzwaffe darf mit mindestens 200 Joule zum Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs sowie zum Fangschuss auf krankes Schalenwild verwendet werden.
Der Einsatz von Kurzwaffen ist jagdrechtlich auf diese Zwecke beschränkt. Ein Schuss auf gesundes Schwarzwild, auch auf kurze Entfernung, ist nicht zulässig.
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