Kurze Antwort
Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken müssen spätestens bis zum 1. Mai oder 1. Oktober angemeldet werden.
Für forstwirtschaftliche Grundstücke gilt statt der Wochenfrist die Anmeldung zu zwei festen Terminen im Jahr. Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Behörde.
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