HessenSG3: WaffenHES-HE3-144-2023

Zu welchen Zwecken dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins ihre Kurzwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse mindestens 200 Joule beträgt?

Kurze Antwort

Eine Kurzwaffe mit mindestens 200 Joule Mündungsenergie darf zum Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs sowie zum Fangschuss auf krankes Schalenwild verwendet werden.

  • A)Schuss auf gesundes Schwarzwild im Maisfeld auf kurze Entfernung
  • B)Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs
  • C)Fangschuss auf krankes Schalenwild
Erklärung

Der Gebrauch ist auf diese jagdlichen Zwecke beschränkt. Ein Schuss auf gesundes Schwarzwild im Maisfeld ist mit der Kurzwaffe nicht zulässig.

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