HessenSG4: RechtHES-HE4-418-2023

Zur Aushorstung von Nestlingen und Ästlingen des Habichts ist neben der Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten erforderlich:

Kurze Antwort

Richtig ist: die Genehmigung der Jagdbehörde.

  • A)die Genehmigung der obersten Jagdbehörde
  • B)die Genehmigung der Naturschutzbehörde
  • C)die Genehmigung der Jagdbehörde

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