HessenSG4: RechtHES-HE4-204-2023

Zur Wildschadenverhütung darf der Grundstückseigentümer

Kurze Antwort

Richtig ist: einen Elektrozaun errichten.

  • A)einen Elektrozaun errichten
  • B)Fallen stellen
  • C)Schadwild notfalls erlegen

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