HessenSG4: RechtHES-HE4-32-2023

Zuständige Stelle für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:

Kurze Antwort

Richtig ist: die untere Jagdbehörde.

  • A)die Gemeindeverwaltung
  • B)die Jagdgenossenschaft
  • C)die untere Jagdbehörde

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