Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-149-2023

Ab welcher Be- bzw. Verarbeitungsstufe des Wildes besteht für den Jäger eine Registrierungspflicht bei dem zuständigen Veterinäramt hinsichtlich der Abgabe an Dritte?

Kurze Antwort

Ab der Abgabe zerlegten (zerwirkten) Wildes.

Musterlösung

Ab der Abgabe zerlegten (zerwirkten) Wildes.

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