Kurze Antwort
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.
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