Kurze Antwort
Verantwortlich ist der Jagdausübungsberechtigte; es sei denn, der Abnehmer hat die Verpflichtung zur Veranlassung der Trichinenuntersuchung mit Unterschrift auf dem Wildursprungsschein übernommen.
Verantwortlich ist der Jagdausübungsberechtigte; es sei denn, der Abnehmer hat die Verpflichtung zur Veranlassung der Trichinenuntersuchung mit Unterschrift auf dem Wildursprungsschein übernommen.
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