Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-230-2023

Bei einem Trichinenbefall ist der Wildkörper wie folgt zu beurteilen:

Kurze Antwort

Richtig ist: Grundsätzlich untauglich.

  • A)Nach Abhängen tauglich
  • B)Nur der Rücken ist verwertbar
  • C)Grundsätzlich untauglich

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