Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-158-2023

Bei welcher zuständigen Behörde bekommt der Jäger eine Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig ist: Beim Ordnungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (in MV).

  • A)Bei der Gemeinde
  • B)Beim Ordnungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (in MV)
  • C)Beim Kreisforstamt / Stadtforstamt

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