Kurze Antwort
<p>Grundsätzlich ist das Füttern von Schalenwild in M-V verboten. Nur bei witterungsbedingter Futternot des Wildes ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene Fütterung zu sorgen.</p>.
<p>Grundsätzlich ist das Füttern von Schalenwild in M-V verboten. Nur bei witterungsbedingter Futternot des Wildes ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene Fütterung zu sorgen.</p>
Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.