Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-56-2023

Beim Vorliegen welcher Voraussetzungen ist die Fütterung des Schalenwildes zulässig?

Kurze Antwort

<p>Grundsätzlich ist das Füttern von Schalenwild in M-V verboten. Nur bei witterungsbedingter Futternot des Wildes ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene Fütterung zu sorgen.</p>.

Musterlösung

<p>Grundsätzlich ist das Füttern von Schalenwild in M-V verboten. Nur bei witterungsbedingter Futternot des Wildes ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene Fütterung zu sorgen.</p>

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