Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-296-2023

Darf die Leber eines erlegten Wildschweins gleich nach der Jagd verschenkt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Leber darf erst dann verschenkt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung des Wildschweins keine Trichinen gefunden wurden.

  • A)Am Ende einer Gesellschaftsjagd kann die Leber einem Treiber als Dank überlassen werden
  • B)Die Leber kann einem Jagdhelfer überlassen werden, wenn sie keinen Befall mit Leberegeln aufweist
  • C)Die Leber darf erst dann verschenkt werden, wenn bei der amtlichen Trichinenuntersuchung des Wildschweins keine Trichinen gefunden wurden.

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