Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-71-2023

Darf ein Wildhandelsbetrieb, der Haarwild ganz oder zerwirkt an Gaststätten oder andere Betriebe liefert, dies ohne vorherige amtliche Fleischuntersuchung tun?

Kurze Antwort

Nein, nur nach vorheriger amtlicher Fleischuntersuchung.

Musterlösung

Nein, nur nach vorheriger amtlicher Fleischuntersuchung.

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