Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-275-2023

Dürfen bei der Schwarzwildjagd in M-V Nachtzielgeräte verwendet werden?

Kurze Antwort

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen bei der Schwarzwildjagd Nachtziel‑Vorsatzgeräte ohne eigenes Absehen verwendet werden.

  • A)Ja, alle Nachtzielgeräte sind erlaubt
  • B)Nein, Nachtzielgeräte sind laut Bundesjagdgesetz verboten
  • C)Nachtziel-Vorsatzgeräte ohne eigenem Absehen dürfen verwendet werden
Erklärung

Nachtzielgeräte mit eigenem Absehen sind jagdrechtlich verboten; erlaubt ist das Vorsetzgerät ohne eigenes Absehen. Waffenrechtliche Vorgaben bleiben unberührt, insbesondere Verbotstatbestände außerhalb der jagdrechtlichen Ausnahme. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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