Kurze Antwort
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen bei der Schwarzwildjagd Nachtziel‑Vorsatzgeräte ohne eigenes Absehen verwendet werden.
Nachtzielgeräte mit eigenem Absehen sind jagdrechtlich verboten; erlaubt ist das Vorsetzgerät ohne eigenes Absehen. Waffenrechtliche Vorgaben bleiben unberührt, insbesondere Verbotstatbestände außerhalb der jagdrechtlichen Ausnahme. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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