Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-275-2023

Dürfen bei der Schwarzwildjagd in M-V Nachtzielgeräte verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nachtziel-Vorsatzgeräte ohne eigenem Absehen dürfen verwendet werden.

  • A)Ja, alle Nachtzielgeräte sind erlaubt
  • B)Nein, Nachtzielgeräte sind laut Bundesjagdgesetz verboten
  • C)Nachtziel-Vorsatzgeräte ohne eigenem Absehen dürfen verwendet werden

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