Kurze Antwort
Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.
Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.
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