Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenFreitextfrageMV-F3-21-2023

Dürfen Jugendjagdscheininhaber Schusswaffen führen?

Kurze Antwort

Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.

Musterlösung

Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.

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