Kurze Antwort
Ja, als Jagdausübungsberechtigter dürfen Sie den in der Kastenfalle gefangenen Fuchs mit einer Kurzwaffe töten.
Für das Töten des gefangenen Fuchses ist keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Antwort bezieht sich auf den beschriebenen Fall im eigenen Revier.
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