Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-170-2023

Dürfen Sie als Jagdausübungsberechtigter einen Fuchs mit einer Kurzwaffe töten, der sich in ihrem Revier im Winter in einer Kastenfalle gefangen hat?

Kurze Antwort

Ja, als Jagdausübungsberechtigter dürfen Sie den in der Kastenfalle gefangenen Fuchs mit einer Kurzwaffe töten.

  • A)Ja, wenn die Mündungsenergie des Geschosses mindestens 200 Joule beträgt
  • B)In jedem Fall
  • C)Nur mit besonderer Erlaubnis der Behörde
Erklärung

Für das Töten des gefangenen Fuchses ist keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Antwort bezieht sich auf den beschriebenen Fall im eigenen Revier.

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