Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-279-2023

Dürfen Sie bei einer Gesellschaftsjagd mit der Büchse in das Treiben schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Jagdleiters.

  • A)Ja, wenn dahinter ein Berghang als Kugelfang vorhanden ist,
  • B)Ja, wenn die Treiber außer Sicht- und Hörweite sind
  • C)Ja, aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Jagdleiters

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