Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-113-2023

Dürfen Waldflächen grundsätzlich durch jedermann betreten werden und zu welchem Zweck?

Kurze Antwort

Ja. Jedermann darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten.

Musterlösung

Ja. Jedermann darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten.

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