Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-MV5-6-2023

Dürfen im Jagdbetrieb Schlingen eingesetzt werden, in denen sich Wild fangen kann?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, schon deren Herstellung der Erwerb und das Aufstellen ist verboten.

  • A)Ja
  • B)Nur mit Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten
  • C)Nein, schon deren Herstellung der Erwerb und das Aufstellen ist verboten

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