Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-264-2023

Ein Bauer beschwert sich über einen Fuchs, der seine Hühner frisst.

Kurze Antwort

Für den durch einen Fuchs am Hühnerbestand verursachten Schaden ist niemand wildschadensersatzpflichtig.

  • A)Der Jagdausübungsberechtigte des angrenzenden Jagdbezirks
  • B)Die Jagdgenossenschaft
  • C)Niemand
Erklärung

Wildschadensersatz wird grundsätzlich nur für Schäden an Grundstücken und deren Erzeugnissen geleistet. Schäden an Haushühnern fallen nicht darunter.

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