Kurze Antwort
Für den durch einen Fuchs am Hühnerbestand verursachten Schaden ist niemand wildschadensersatzpflichtig.
Wildschadensersatz wird grundsätzlich nur für Schäden an Grundstücken und deren Erzeugnissen geleistet. Schäden an Haushühnern fallen nicht darunter.
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