Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-273-2023

Ein Hausbesitzer fängt auf seinem Dachboden einen Steinmarder. Ist das erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, sofern er ihn tierschutzgerecht fängt.

  • A)Ja, sofern er ihn tierschutzgerecht fängt
  • B)Nein
  • C)Nur mit Jagdschein

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