Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-57-2023

Ein Reh kam mit Weidwundschuss zu Strecke. Panseninhalt ist in die Bauchhöhle ausgetreten. Muss das Reh zur amtlichen Fleischuntersuchung gemeldet werden?

Kurze Antwort

Prinzipiell nein, wenn das Versorgen sobald wie möglich nach dem Erlegen erfolgt und die Bauchhöhle mit Trinkwasser ausgespült wurde. Liegen aber bereits Verfärbungen des Bauchfells vor, muss die amtliche Fleischuntersuchung eingeleitet werden.

Musterlösung

Prinzipiell nein, wenn das Versorgen sobald wie möglich nach dem Erlegen erfolgt und die Bauchhöhle mit Trinkwasser ausgespült wurde. Liegen aber bereits Verfärbungen des Bauchfells vor, muss die amtliche Fleischuntersuchung eingeleitet werden.

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