Kurze Antwort
Prinzipiell nein, wenn das Versorgen sobald wie möglich nach dem Erlegen erfolgt und die Bauchhöhle mit Trinkwasser ausgespült wurde. Liegen aber bereits Verfärbungen des Bauchfells vor, muss die amtliche Fleischuntersuchung eingeleitet werden.
Prinzipiell nein, wenn das Versorgen sobald wie möglich nach dem Erlegen erfolgt und die Bauchhöhle mit Trinkwasser ausgespült wurde. Liegen aber bereits Verfärbungen des Bauchfells vor, muss die amtliche Fleischuntersuchung eingeleitet werden.
Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.