Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-274-2023

Einen Anspruch auf Wildschadensersatz zeigt der Geschädigte an bei...

Kurze Antwort

Richtig ist: der örtlichen Ordnungsbehörde.

  • A)der unteren Jagdbehörde
  • B)der örtlichen Ordnungsbehörde
  • C)dem Jagdvorstand

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