Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-277-2023

Für welche Jäger besteht eine Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer?

Kurze Antwort

Richtig ist: Abgabe von Wild, das aus der Decke geschlagen bzw. abgeschwartet ist, oder Abgabe von zerwirktem Wild.

  • A)Bei ausschließlicher Verwendung des Wildbrets für den Eigenbedarf
  • B)Abgabe von Wild, das aus der Decke geschlagen bzw. abgeschwartet ist, oder Abgabe von zerwirktem Wild
  • C)Ausschließlich Abgabe von Wild in der Decke/Schwarte an den Einzelhandel

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