Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-297-2023

Gesundheitsschädliche Lebensmittel in Verkehr zu bringen...

Kurze Antwort

Richtig ist: wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

  • A)wird mit Geldstrafe geahndet
  • B)wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet
  • C)wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet

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