Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-249-2023

Innerhalb welcher Frist müssen Feldwildschäden angemeldet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.

  • A)Innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme
  • B)Innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme
  • C)Es ist keine Frist vorgeschrieben

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