Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-159-2023

Innerhalb welcher Frist muss die von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe dem Eigentümer zurückgegeben werden?

Kurze Antwort

Eine von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe muss innerhalb eines Monats an den Eigentümer zurückgegeben werden.

  • A)Innerhalb von zwei Wochen
  • B)Innerhalb von einem Monat
  • C)Innerhalb von zwei Monaten
Erklärung

Das Verleihen einer Waffe ist nur vorübergehend und auf maximal einen Monat begrenzt. Als Nachweis sollte ein datierter Leihschein mitgeführt werden.

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