Kurze Antwort
Eine von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe muss innerhalb eines Monats an den Eigentümer zurückgegeben werden.
Das Verleihen einer Waffe ist nur vorübergehend und auf maximal einen Monat begrenzt. Als Nachweis sollte ein datierter Leihschein mitgeführt werden.
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