Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenFreitextfrageMV-F3-20-2023

Innerhalb welcher Frist sind erworbene Schusswaffen zur Eintragung in die WBK anzumelden und bei welcher Behörde hat das zu geschehen?

Kurze Antwort

Innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde des Landkreises, in dem der Waffenbesitzer mit seinem ersten Wohnsitz gemeldet ist.

Musterlösung

Innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde des Landkreises, in dem der Waffenbesitzer mit seinem ersten Wohnsitz gemeldet ist.

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