Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-259-2023

Ist an einer Rübenmiete durch Rotwild verursachter Wildschaden ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, die Rüben in der Miete gelten als geerntet.

  • A)Ja, er ist voll ersatzpflichtig
  • B)Nein, die Rüben in der Miete gelten als geerntet
  • C)Nur die Hälfte des Schadens ist ersatzpflichtig

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