Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-171-2023

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege einzurichten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein
  • B)Ja
  • C)Ja, aber nicht an jedem Ort.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten