Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-258-2023

Ist von Rehwild verursachter Wildschaden grundsätzlich ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, voll ersatzpflichtig.

  • A)Ja, voll ersatzpflichtig
  • B)Nein, nur Wildschäden von Rot,- Dam- und Schwarzwild sind ersatzpflichtig
  • C)Nur, wenn der Abschussplan nicht erfüllt wurde

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