Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneFreitextfrageMV-F4-134-2023

Nennen Sie vier wesentliche Verbote der Tierischen Lebensmittelhygieneverordnung!

Kurze Antwort

<p>- Wild unaufgebrochen an Verbraucher abgeben, <br>- Fallwild zu veräußern, <br>- Unfallwild zu veräußern, <br>- Wild im Haar- oder Federkleid einfrieren, sofern es für den Verzehr vorgesehen ist, <br>- Wild vor Abschluss der Fleischuntersuchung oder Trichinenschau zu verwerten.</p>.

Musterlösung

<p>- Wild unaufgebrochen an Verbraucher abgeben, <br>- Fallwild zu veräußern, <br>- Unfallwild zu veräußern, <br>- Wild im Haar- oder Federkleid einfrieren, sofern es für den Verzehr vorgesehen ist, <br>- Wild vor Abschluss der Fleischuntersuchung oder Trichinenschau zu verwerten.</p>

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