Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-209-2023

<p>Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter in M-V seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Beim örtlichen Gemeindeamt.

  • A)Bei der unteren Jagdbehörde
  • B)Beim Landwirtschaftsamt
  • C)Beim örtlichen Gemeindeamt

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