Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-171-2023

<p>Darf der Jäger eine Waffe in der Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Flugzeug, erlaubnisfrei transportieren?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur nach Anmeldung der Waffe beim Verkehrsbetrieb.

  • A)Ja, auf eigene Gefahr
  • B)In keinem Fall
  • C)Nur nach Anmeldung der Waffe beim Verkehrsbetrieb

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
<p>Darf der Jäger eine Waffe in der Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbah… | Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – GrünesAbi | GrünesAbi