Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-188-2023

<p>Darf ein beim Verkehrsunfall getötetes Reh dem betroffenen Autofahrer vom örtlich zuständigen Jagdpächter überlassen werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, weil das Wild nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist; die vorgeschriebene Lebendbeschau durch eine kundige Person hat nicht stattgefunden.

  • A)Das ist eine freundliche Geste und zu empfehlen
  • B)Das ist nur erlaubt, wenn das Stück noch in der Küche zu verwerten ist
  • C)Nein, weil das Wild nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften getötet worden ist; die vorgeschriebene Lebendbeschau durch eine kundige Person hat nicht stattgefunden

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