Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-140-2023

<p>Darf ein Schütze seinen Stand vor Beendigung des Treibens oder der Gesellschaftsjagd verlassen? Gibt es Ausnahmen?</p>

Kurze Antwort

<p>Nein. Der Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden. Verlässt oder verändert ein Schütze seinen Stand, dann hat er sich zuvor mit seinen Nachbarn zu verständigen. Beispiel: Hilfeleistung in Notfällen.</p>.

Musterlösung

<p>Nein. Der Stand darf vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden. Verlässt oder verändert ein Schütze seinen Stand, dann hat er sich zuvor mit seinen Nachbarn zu verständigen. Beispiel: Hilfeleistung in Notfällen.</p>

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