Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-210-2023

<p>Das Nachtjagdverbot für Schalenwild ausgenommen Schwarzwild und Federwild, außer Möwen, Waldschnepfen, Auer- und Birkwild gilt…</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: zwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.

  • A)zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
  • B)zwischen 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
  • C)nicht in den nächsten drei Nächten vor und nach Vollmond

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