Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-202-2023

<p>Das Nachtjagdverbot gilt <u>nicht</u> für...</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarz- und Raubwild.

  • A)Schwarz- und Raubwild
  • B)Schalenwild und Federwild
  • C)Rehwild, Muffelwild

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