Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-186-2023

<p>Ein an Grundstücken entstandener Wildschaden ist nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig, wenn er durch folgende Wildarten angerichtet wurde:</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.

  • A)Wildtauben, Wildenten, Wildgänse
  • B)Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane
  • C)Hasen, Dachse und Füchse

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