Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-266-2023

<p>Ein Eigenjagdbesitzer hat selbst keinen Jagdschein. Was darf er <u>nicht</u> tun?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Als Grundstückseigentümer die Jagd auch ohne Jagdschein ausüben.

  • A)Seine Eigenjagd verpachten
  • B)Als Grundstückseigentümer die Jagd auch ohne Jagdschein ausüben
  • C)Auf die Eigenständigkeit seiner Eigenjagd verzichten

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten