Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-213-2023

<p>Ein Jagdausübungsberechtigter will einem Jungjäger, der kurz zuvor seinen ersten Jagdschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein ausstellen. Ist das zulässig?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich.

  • A)Ja, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich
  • B)Ja, der Jungjäger darf aber nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen
  • C)Nein, weil der Jungjäger noch nicht jagdpachtfähig ist

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