Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-206-2023

<p>Ein Jagdschein darf <u>nicht</u> an Personen erteilt werden, die...</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.

  • A)noch nicht 21 Jahre alt sind
  • B)keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
  • C)von der Landesvereinigung der Jäger ausgeschlossen worden sind

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