Mecklenburg-VorpommernF4: WildbrethygieneMV-F4-189-2023

<p>Ein Schmalreh hat an der Keule eine wahrscheinlich von einem Streifschuss verursachte fingerlange, eiternde Wunde. Muss das erlegte Stück zur amtlichen Fleischuntersuchung angemeldet werden, wenn es zum menschlichen Verzehr gelangen soll?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es handelt sich um eine Wunde, die nicht mit der Erlegung im Zusammenhang steht; die Verletzung kann zur Ausbreitung von Bakterien im gesamten Körper geführt haben.

  • A)Nein, es genügt, wenn die Wundränder großzügig ausgeschärft werden
  • B)Ja, es handelt sich um eine Wunde, die nicht mit der Erlegung im Zusammenhang steht; die Verletzung kann zur Ausbreitung von Bakterien im gesamten Körper geführt haben
  • C)Nein, es muss nur die betroffene Keule entfernt werden

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten