Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-198-2023

<p>Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur eines ihrer Mitglieder ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, das ist zulässig, wenn die Jagdbehörde die Satzung genehmigt hat.

  • A)Ja, das ist zulässig, wenn die Jagdbehörde die Satzung genehmigt hat
  • B)Nein, das ist nicht zulässig
  • C)Das ist nur zulässig, wenn ein Jagdaufseher eingestellt wird

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