Mecklenburg-VorpommernF5: RechtFreitextfrageMV-F5-120-2023

<p>Erläutern Sie den Begriff „Naturdenkmal“. </p>

Kurze Antwort

<p>Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Einzigartigkeit oder Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum besonders schützenswert sind.</p>.

Musterlösung

<p>Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Einzigartigkeit oder Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum besonders schützenswert sind.</p>

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