Mecklenburg-VorpommernF3: WaffenMV-F3-169-2023

<p>In welcher Form kann ein Jäger seine Waffe erlaubnisfrei zum Büchsenmacher transportieren?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Waffe im verschlossenen Futteral und getrennt von der Munition.

  • A)Geladene Waffe offen auf dem Rücksitz
  • B)Mit dem Fahrrad und unverschlossenem Futteral
  • C)Waffe im verschlossenen Futteral und getrennt von der Munition

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