Mecklenburg-VorpommernF5: RechtMV-F5-221-2023

<p>In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken zu falknerischen Zwecken verbindlich geregelt?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: In der Bundeswildschutzverordnung.

  • A)Im Bundesjagdgesetz
  • B)In der Bundeswildschutzverordnung
  • C)Im Bundesnaturschutzgesetz

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